top of page
alster au hamburg feiern tagen schlafen.png

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alster Au GmbH
Duvenstedter Damm 6, 22397 Hamburg

§ 1 Allgemeine Vereinbarungen

I. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen und Verträge zwischen der Alster Au GmbH und dem Auftraggeber bzw. Gast über sämtliche von der Alster Au GmbH angebotenen und erbrachten Leistungen. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB des Gastes bzw. des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Dieses gilt auch dann, wenn seitens der Alster Au GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Reservierung/Vertragsschluss

1) Der Beherbergungsvertrag über Hotelzimmer ist abgeschlossen, sobald dem Auftraggeber die Reservierung des Zimmers durch die Alster Au GmbH mündlich oder in Textform (per Brief, per EMail oder per Telefax) oder durch schlüssiges Verhalten (Bereitstellung der vertraglichen Leistung) bestätigt wurde.

 

2) Der Vertrag über die Durchführung einer Veranstaltung kommt durch schriftliche Annahme der Reservierungsbestätigung bzw. durch die Unterzeichnung eines Veranstaltungsvertrags durch den Auftraggeber zustande.

 

3) Ist der Auftraggeber nicht personenidentisch mit dem Zimmergast bzw. dem Veranstalter, haftet dennoch der Auftraggeber als Vertragspartner der Alster Au GmbH für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftraggeber darüber hinaus der Alster Au GmbH als Gesamtschuldner neben dem Gast, dem Veranstalter oder einem Dritten auch auf Schadensersatz.

 

4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise als vereinbart. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung vier Monate, behält sich die Alster Au GmbH das Recht vor, im Fall einer Veränderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes die Preise entsprechend anzupassen.

 

III. Haftungsbeschränkung

1) Die Alster Au GmbH haftet auf Schadensersatz unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Beschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt.

 

2) Ist der Auftraggeber bzw. Gast Beherbergungsgast, so haftet die Alster Au GmbH für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Beherbergungspreises pro Tag, höchstens jedoch auf € 3.500,00 bzw. für Geld, Wertgegenstände und Kostbarkeiten auf € 800,00, beschränkt.

IV. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Auftraggebers, des Veranstalters und des Gastes werden gespeichert, soweit es für die Abwicklung der Reservierung und die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Sofern die Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte erforderlich ist, erteilt der Auftraggeber, der Veranstalter bzw. der Gast hierzu seine Einwilligung. Die Alster Au GmbH verpflichtet sich, die Daten streng vertraulich zu behandeln und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

§ 2 Besondere Bedingungen für Hotelzimmer

I. Anreise | Zimmernutzung | Abreise

1) ) Reservierte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

 

2) Die Zurverfügungstellung der Hotelzimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Unter- bzw. Weitervermietung der Hotelzimmer ist nicht gestattet.

3) Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Hotelzimmers, es sei denn, die Vertragsparteien haben zuvor etwas anderes vereinbart.

4) Die Alster Au GmbH ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung von Zimmern dem Gast bzw. der Gruppe eine mindestens gleichwertige Unterkunft zu vermitteln.

5) Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast das Hotelzimmer bis spätestens 10:30 Uhr vollständig zu räumen.

6) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass im Hotel z. T. auch mehrere Feiern parallel veranstaltet werden und es hierdurch auch zu Nachtzeiten zu Geräuschbeeinträchtigungen kommen kann.

II. Preise | Zahlungsbedingungen

1) Rechnungen der Alster Au GmbH sind sofort fällig. Die Rechnungen sind direkt bei Abreise in bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte zahlbar. Andere Zahlungsweisen bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung.

 

2) Die Alster Au GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder von Ähnlichem zu verlangen.

 

3) Ist der Auftraggeber nicht personenidentisch mit dem Zimmergast bzw. dem Veranstalter, haftet dennoch der Auftraggeber als Vertragspartner der Alster Au GmbH für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftraggeber darüber hinaus der Alster Au GmbH als Gesamtschuldner neben dem Gast, dem Veranstalter oder einem Dritten auch auf Schadensersatz.


III. Stornierungsbedingungen

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, kündigt er den Vertrag oder reist der Gast nicht an (NoShow), ist die Alster Au GmbH vorbehaltlich einer anderweitigen Vergabe des Zimmers berechtigt, dem Auftraggeber bei einer

Stornierung

a) 30 bis 20 Tage vor Anreise 20 %,

b) 9 bis 10 Tage vor Anreise 40 %,

c) 9 bis 5 Tage vor Anreise 50 %,

d) 4 bis 1 Tag(e) vor Anreise 80 %,

e) von weniger als 1 Tag vor Anreise oder bei No-Show 100 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die genannten Stornierungsbedingungen gelten auch für Teilstornierungen bzw. bei teilweiser Nichtanreise.

IV. Gruppenbuchungen

Als Gruppenbuchungen gelten Buchungen von mehr als vier Hotelzimmern. Stornobedingungen bei Gruppenbuchungen:

a) 365 bis 181 Tage vor Anreise: 25 %

b) 180 bis 60 Tage vor Anreise: 50 %

c) 59 bis 9 Tage vor Anreise: 80 %

d) weniger als 9 Tage vor Anreise: 90 %

 

§ 3 Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

I. Nutzung der Veranstaltungsräume

1) ) Die reservierten Räumlichkeiten stehen dem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter im vereinbarten Veranstaltungszeitraum zur Verfügung. Die Alster Au GmbH übernimmt keine Haftung für die Einhaltung eines Zeitplans.

2) Die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der geplanten Veranstaltung. Die Unter- bzw. Weitervermietung der Räume ist nicht gestattet.

3) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Alster Au GmbH nach eigenem Ermessen an einem Tag weitere Veranstaltungen parallel in ihren weiteren Räumlichkeiten durchführen kann, sofern dieses nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

II. Preise | Zahlungsbedingungen

1) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der vertraglichen Vereinbarung und der bis zum fünften Tag vor dem Veranstaltungstag vom Auftraggeber bzw. Veranstalter gemeldeten Personenzahl. Fällt die Zahl der Personen tatsächlich höher aus, erfolgt die Berechnung für die weiteren Personen auf Basis der vertraglichen Vereinbarung. Fällt die Zahl der Personen tatsächlich geringer aus, erfolgt die Berechnung auf Basis der gemeldeten Personenzahl abzüglich der für die nicht erschienenen Gäste ersparten Aufwendungen.

2) Die Alster Au GmbH ist berechtigt, für eine Veranstaltung mit mehr als 20 Personen eine Vorauszahlung von mindestens 50 % des in der Auftragsbestätigung kalkulierten Gesamtpreises zu verlangen. Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist entrichtet, steht der Alster Au GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Alster Au GmbH sofort fällig und bei Veranstaltungsende oder nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

III. Stornierungsbedingungen

1) Die Stornierung einer Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen. Beiden Seiten steht die Stornierung der Veranstaltung bis 365 Tage vor dem Veranstaltungstag zu, ohne dass der jeweils anderen Vertragspartei daraus Ansprüche erwachsen. Im Fall einer Stornierung durch den Auftraggeber bis höchstens 365 Tage vor dem Veranstaltungstag ist die Alster Au GmbH berechtigt, dem Vertragspartner bei einer Stornierung

a) 365 bis 181 Tage vorher 25 %,

b) 180 bis 60 Tage vorher 50 %,

c) 59 bis 9 Tage vorher 80 %,

d) weniger als 9 Tage vorher 90 % des im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Mindestumsatzes bzw. der nach dem Veranstaltungsvertrag vereinbarten Preise für Speisen und Getränke multipliziert mit der zum Zeitpunkt der Reservierung vorgesehenen Teilnehmerzahl als Entschädigungspauschale in Rechnung zu stellen. Soweit noch kein Mindestumsatz bzw. kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, werden für die Entschädigungspauschale das preislich niedrigste  3-Gang-Menü und die günstigste Getränkepauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wurde eine „Raummiete“ für den Ausschluss einer weiteren Veranstaltung in anderen Räumen der Alster Au GmbH vereinbart, unterfällt diese den Regelungen der vorstehenden Buchstaben a) bis d.).

 

2) Dem Auftraggeber bleibt es grundsätzlich nachgelassen, einen geringeren Schaden als den nach den vorstehenden Bedingungen zu berechnenden Schaden nachzuweisen.

IV. Mitbringen | Mitnahme von Speisen und Getränken

1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht zulässig. Ist das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken gestattet worden, kann die Alster Au GmbH eine angemessene Servicegebühr verlangen.

2) Für mitgebrachte Speisen und Getränke haftet der Auftraggeber.

3) Für Speisen, die der Auftraggeber bzw. Veranstalter oder seine Gäste nach der Veranstaltung mitnehmen, übernimmt die Alster Au GmbH keine Haftung.

§ 4 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

1) Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der nichtigen bzw. unwirksamen Regelungen treten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches II.

2) Für Streitigkeiten zwischen der Alster Au GmbH und dem Auftraggeber, Veranstalter und/oder Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wird Hamburg vereinbart, sofern der Auftraggeber, Veranstalter bzw. Gast kein Verbraucher ist.

 

Stand Januar 2023

bottom of page